Das Gymnasium vermittelt eine breite, vertiefte Allgemeinbildung und führt auf direktem Weg zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Damit legt das Gymnasium die Grundlage für ein Hochschulstudium oder den Eintritt in das Berufsleben.
Eintritt und Übertritt in das Gymnasium haben je nach Jahrgangsstufe bestimmte Voraussetzungen:
Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen:
Bei einer schlechteren Gesamtdurchschnittsnote in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde kann die Eignung für das Gymnasium auch über den Probeunterricht ermittelt werden.
Der Probeunterricht ist auch bei Übertritt von einer staatlich genehmigten Schule abzulegen.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z.B. Montessori-Schulen) nehmen an einem eigenen, landesweit einheitlich gestalteten Probeunterricht teil.
Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:
Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangsstufe 5 der Realschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z.B. Montessori-Schulen) nehmen an einem eigenen, landesweit einheitlich gestalteten Probeunterricht teil.
Von der 5. oder 6. Jahrgangsstufe Realschule:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 oder 6 der Realschule können in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
Der Probeunterricht findet am Ende der Jahrgangsstufe 4 statt, um über die Aufnahme in Jahrgangsstufe 5 an den weiterführenden Schularten zu entscheiden.
Termine für den Probeunterricht im Schuljahr 2024/25:
13. Mai bis 15. Mai 2025
Weitere Informationen zum Thema Eignung und Übertritt sowie dem Probeunterricht finden Sie auf den Seiten des StMUK unter
https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/gymnasium/eignung-und-uebertritt