Übertritt an das Gymnasium Bruckmühl

Das Gymnasium vermittelt eine breite, vertiefte Allgemeinbildung und führt auf direktem Weg zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Damit legt das Gymnasium die Grundlage für ein Hochschulstudium oder den Eintritt in das Berufsleben.

Eintritt und Übertritt in das Gymnasium haben je nach Jahrgangsstufe bestimmte Voraussetzungen:

 

Übertritt in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen:

  • eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mit Eignungsvermerk für den Besuch eines Gymnasiums im Übertrittszeugnis
  • Bei Wahl eines musischen Gymnasiums: zusätzlich Nachweis einer einschlägigen musischen Begabung (z. B. durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise)

Bei einer schlechteren Gesamtdurchschnittsnote in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde kann die Eignung für das Gymnasium auch über den Probeunterricht ermittelt werden.
Der Probeunterricht ist auch bei Übertritt von einer staatlich genehmigten Schule abzulegen.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,00 oder besser aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule
  • In Härtefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eignung für den Besuch eines Gymnasiums durch die Lehrerkonferenz der Mittelschule festgestellt werden.

Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z.B. Montessori-Schulen) nehmen an einem eigenen, landesweit einheitlich gestalteten Probeunterricht teil.

Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:
Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangsstufe 5 der Realschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,50 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Realschule
  • In Härtefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eignung durch die Lehrerkonferenz der Realschule festgestellt werden.

Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z.B. Montessori-Schulen) nehmen an einem eigenen, landesweit einheitlich gestalteten Probeunterricht teil.

 

Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums

Von der 5. oder 6. Jahrgangsstufe Realschule:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 oder 6 der Realschule können in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,00 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Realschule
  • erteilte Vorrückungserlaubnis

 

Probeunterricht

Der Probeunterricht findet am Ende der Jahrgangsstufe 4 statt, um über die Aufnahme in Jahrgangsstufe 5 an den weiterführenden Schularten zu entscheiden.

  • Sollten die Übertrittvoraussetzungen für die Realschule oder das Gymnasium nicht gegeben sein, können die Erziehungsberechtigten die Teilnahme am Probeunterricht der jeweiligen Schulart beantragen.
  • Der Probeunterricht dauert 3 Tage und findet in den Fächern Deutsch und Mathematik in schriftlicher und mündlicher Form statt.
  • Wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde, kann danach die gewünschte Schulart besucht werden. Wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde, liegt die Entscheidung bei den Eltern, ob das Kind dennoch auf die Schule übertreten soll.

Termine für den Probeunterricht im Schuljahr 2024/25:
13. Mai bis 15. Mai 2025

Weitere Informationen zum Thema Eignung und Übertritt sowie dem Probeunterricht finden Sie auf den Seiten des StMUK unter

https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/gymnasium/eignung-und-uebertritt